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Namens- und   Personenstandsänderung

 

Der Antrag wird formlos gestellt. WICHTIG dabei ist der Bezug auf das TSG und das Anliegen zu nennen.

Im Internet gibt es unterschiedliche Musterbriefe mit denen man arbeiten kann. Es müssen lediglich Name, das zuständige Amtsgericht (am besten anrufen), Therapeut/in und gegebenenfalls vom Gericht anerkannte Gutachter/in angegeben werden.

Natürlich brauch das Amtsgericht noch Unterlagen von dir wie die Kopie des Personalausweis, die Geburtsurkunde und eine Meldebescheinigung. Frag aber lieber noch mal nach beim zuständigen Amt, weil es oft vorkommt, dass sie bestimmte Unterlagen nicht brauchen oder eben zusätzlich brauchen.

Du kannst ebenfalls Prozesskostenhilfe beantragen, wenn du finanziell Unterstützung brauchst. Wichtig dabei das Merkblatt beachten.

Danach kommt erst mal eine Antwort vom Amtsgericht bezüglich fehlender Unterlagen bzw. die Aufforderung zur Zahlung von einer Summe zwischen 1500€ und 2500€ (Vorschuss).

Wenn dann das Gericht alles zusammen hat, werden die Termine für die zwei Gutachten gemacht. In den Gesprächen wird noch mal festgestellt, dass es sich um Transsexualität handelt seit mind. 3 Jahren.

Nach den Gutachten gibt es ein Termin zur Anhörung beim Gericht. Dort werden noch einige Fragen gestellt und geklärt ob die Namens- und Personenstandsänderung stattgegeben wird. Falls der Antrag abgelehnt wird, kann man Beschwerde einlegen und z.B. neue Gutachter beauftragen.

Wenn die Namensänderung stattgegeben wird, dann bekommt man zuerst ein vorläufigen Beschluss und nach 4 Wochen wird dieser rechtskräftig. Wenn man das ganze etwas beschleunigen möchte, kann man ein Zweizeiler mit "Verzicht auf Rechtsmittel" dem Amtsgericht zukommen lassen und sie schicken einen den absofort rechtskräftigen zu.

Zum TSG lässt sich noch sagen, dass im Internet oft eine alter Version steht. Es gab viele Änderungen im Gesetzestext und Dinge wie - nicht verheiratet sein, angleichende operative Eingriffe und dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit sind weggefallen. Falls du mehr lesen möchtest KLICK HIER

Der  Antrag

Unterlagen umschreiben

Danach ist es die Aufgabe vom Amtsgericht die Änderungen dem Standesamt (Geburtsurkunde) und dem Finanzamt (Steuernummer) mitzuteilen.

Unterlagen die man selbst umschreiben lassen muss sind :

- Personalausweis & Reisepass

- Bankkarte

- Verträge (Mietvertrag)

- Führerschein

- Krankenkassenkarte

- Mitgliedskarten

Falls du aber noch nicht diesen sagen wir mal großen Schritt machen möchtest, gibt es natürlich auch eine Alternative, um dir im Alltag einiges zu erleichtern.

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