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Zuzahlungsbefreiung

Über das Jahr kann es sein, dass du oft Zuzahlung für Medikamente, Verbandsmaterialien und Krankenhausaufenthalte zahlen musst. Hierfür gibt es bei gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit ab der eigenen Belastungsgrenze sich ein Teil der Kosten zurückerstatten zu lassen.

Allgemein zum Antrag

Eine Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ab Erreichen der Belastungsgrenze möglich. Diese liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens bzw. 1 % bei chronisch Kranken. Ist diese Grenze erreicht, können sich Patienten auf Antrag von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreien lassen bzw. erhalten den zu viel geleisteten Betrag zurück. 

Zum Antrag

Den Antrag findest du bei der jeweiligen Krankenkasse auf deren Website. 

anzugeben Informationen sind:

  • deine Versicherungsnummer und Name

  • dein Einkommen

  • deine Bankverbindung

  • und die jeweiligen Nachweise vom Einkommen

  • deine gesammelten Quittungen mit Datum und Name

Bei Fragen und Unsicherheiten kannst du dich telefonisch bei deiner Krankenkasse melden.

Zuzahlung -  Quittungen

Um eine Zuzahlungsbefreiung zu bekommen musst du deine Quittungen sammeln. Diese Quittungen müssen im Original mit Datum und Namen an die Krankenkasse. Die Krankenkasse prüft dann welche Quittungen angerechnet werden können.

Welche Leistungen zur Zuzahlung gehören findest hier:

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